Aktuelle Gerechtigkeitsprobleme - Archiv
Sprachen - Gruppen - Rechte. Ein Beitrag zu den normativen Grundlagen moderner Gesellschaften
In multikulturellen Gesellschaften sind die normativen Grundlagen der Gemeinschaft problematisch geworden. Wegen der Vielzahl der beteiligten Kulturen kann sich die Bindung an einen gesellschaftsübergreifenden Wertehorizont nicht mehr aus einer substantiellen Sittlichkeit ergeben; andererseits vermag aber auch die liberale Ordnung individualistischer, egalitärer, universalistischer Rechte den solidarischen Zusammenhalt von Mitgliedern unterschiedlicher kultureller Provenienz nicht ohne weiteres zu garantieren.
In dem Maße, wie die Ressource einer gemeinsamen Wertbindung schwindet, ist aber die Funktionsfähigkeit demokratischer Gesellschaften bedroht. In einer solchen Situation muß es darum gehen, den Begriff einer "posttraditionalen Gemeinschaft" (Honneth) zu entwickeln, der einerseits geeignet ist, die liberalen Prinzipien der Gesellschaft als konstitutive Elemente einer gemeinsamen politischen Kultur auszuweisen, der andererseits aber auch jene kulturellen Voraussetzungen mitbedenkt, auf die je partikulare Entwürfe des guten Lebens zurückgreifen können müssen.
In seinem Forschungsprojekt möchte Dr. Christof Kalb den Vorschlag entwickeln, die rechtliche Anerkennung von sprachlichen Minderheitengruppen als Teil der problematisch gewordenen normativen Grundlagen der multikulturellen Gesellschaft zu begreifen. Insofern die Anerkennung der Mitglieder sprachlicher Minderheitengruppen an die rechtliche Form gebunden ist, geht sie über die je partikulare Sittlichkeit der einzelnen kulturellen Gruppe schon hinaus; in dem Maße aber, wie sich andererseits die rechtliche Anerkennung auf die sprachlichen Voraussetzungen eines besonderen Entwurfs des guten Lebens bezieht, trägt sie der kulturellen Eigenart der Sprachgruppe Rechnung. Der Vorschlag wird in vier Schritten ausgearbeitet werden:
(1) Zunächst soll es darum gehen, die Bedeutung des Rechts für die normativen Grundlagen demokratischer Gesellschaften zu klären. Dies soll geschehen in Form einer Rekonstruktion der Diskussion über Minderheiten-, Gruppen- und Sprachrechte, die in den letzten Jahren zwischen Liberalen und Kommunitaristen geführt wurde.
(2) Plausibel kann der Vorschlag einer rechtlichen Anerkennung sprachlicher Minderheitengruppen nur dann werden, wenn sich deutlich machen läßt, inwiefern mit Sprache ein "primary good" (Rawls) und also ein rechtlich zu schützendes Interesse von Individuen und Gruppen berührt ist. In einem zweiten Schritt geht es daher darum, die Bedeutung der Sprache für individuelle und kollektive Selbstverwirklichung faßlich zu machen.
(3) Die ersten beiden Teile der Untersuchung haben zum Ziel, die begrifflichen und argumentativen Elemente bereitzustellen, die notwendig sind, um die Modalitäten sprachlicher Anerkennung differenziert zu erläutern. Die Hinsichten müssen geklärt werden, in denen es sinnvoll ist, Mitgliedern von Minderheitengruppen sprachliche Rechte zuzuerkennen.
(4) Das empirische Testfeld der im dritten Arbeitsschritt gewonnenen Erkenntnisse wird die europäische Sprachpolitik abgeben. Die Europäische Union ist schon mehr als ein Zusammenschluß von Nationalstaaten, aber eben noch weit entfernt von der Einheit einer demokratischen Gesellschaft. Die weitere Entwicklung der Europäischen Union hängt in entscheidendem Maße davon ab, ob es gelingt, den solidarischen Zusammenhang einer gemeinsamen europäischen Lebenspraxis herzustellen. In einer solchen Situation gilt es zu prüfen, inwiefern die rechtliche Anerkennung von sprachlichen Minderheitengruppen geeignet ist, die Solidarität unter Europäern aus unterschiedlichen nationalen, kulturellen und sprachlichen Traditionen zu befördern.