Fellows und Stipendiaten
Dr. Reza Mosayebi
Stipendiat von November 2011 bis Juli 2012
Von 2004 bis 2008 habe ich als Stipendiat des DAAD in Tübingen unter der Betreuung von Otfried Höffe promoviert; meine Dissertation beschäftigt sich mit Kants Rechtsmetaphysik und ihrem Verhältnis zum Kategorischen Imperativ. 2009 bis 2011 habe ich an einem von der Fritz Thyssen Stiftung finanzierten Postdoktoral-Projekt über Kants Begriff vom „inneren Recht der Menschheit“ gearbeitet, das von Christoph Horn (Bonn) und Otfried Höffe betreut wurde. Von Januar bis November 2011 war ich auf Einladung von Christine Korsgaard Visiting Scholar an der Harvard University. In den Jahren 2008 bis 2010 lehrte ich zudem an den Universitäten Tübingen und Bonn. Derzeit arbeite ich an meiner Habilitationsschrift zum Thema „Philosophie der Menschenrechte“. Dabei konzentriere ich mich vor allem auf die Begründung einer Ethik der Menschenrechte.
Meine Schwerpunkte liegen in dem Übergang der normativen Ethik zur politischen Philosophie, in der Metaethik, insbesondere in Theorien der Normativität, und nicht zuletzt in Metatheorien über Begründung (justification) praktischer sowie theoretischer Art. Historisch beschäftige ich mich intensiv mit Kant, mit seiner theoretischen wie seiner praktischen Philosophie. Darüber hinaus gilt mein Interesse unter anderem auch der persisch-islamischen Philosophie, die Thema meiner Magisterarbeit an der Teheran Universität war.
Projekt am Forschungsinstitut für Philosophie Hannover
"Über die Begründung der Menschenrechte"
Menschenrechte stellen Ansprüche dar, deren Dringlichkeit im normativ-praktischen Bereich kaum ihresgleichen findet. Ihre moralische Begründung wird jedoch nicht selten als redundant, unerwünscht oder gar unmöglich angesehen, und auch die Vertreter einer moralischen Begründung der Menschenrechte selbst stellen ein tiefgreifendes Defizit bzw. eine herrschende Konfusion bei der Begründung fest. Ist nun eine universalistisch-moralische Begründung der Menschenrechte überhaupt erforderlich? Und wenn ja, was sollte diese Begründung leisten, damit kein Begründungsdefizit mehr besteht?
Mein Forschungsprojekt am fiph ist diesen Fragen gewidmet. Es versteht sich jedoch nicht als inhaltlich bestimmter Alternativansatz zu vorhandenen moralischen Begründungen der Menschenrechte, sondern als ein programmatischer Beitrag, der Grundlinien inhaltlich bestimmter Ansätze zur Begründung der Menschrechte herauszuarbeiten sucht. Zum einen handelt es sich dabei um die metatheoretische Überlegung, wie eine (moralische) Begründung der Menschenrechte selbst zu rechtfertigen sei. Zum anderen wird versucht, auf der Grundlage einer Konzeption der ‚Begründung’ gewisse Einteilungskriterien zu entwickeln, an denen sich eine Beurteilung des Begründungsdefizits der Menschenrechte orientieren sollte; gleichsam eine Grammatik für die Herausforderungen, mit denen sich eine Begründung der Menschenrechte konfrontiert sieht bzw. konfrontiert werden kann.